Kostenzuschuss durch die Krankenkassen
Positive Neuerung für SIE!
Die Verrechnung der Leistung mit den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern erfolgt nach dem Wahlarztprinzip.
Nach Begleichen der Rechnung beim freiberuflichen Heilmasseur und anschließender Einreichung der Rechnung bei der Krankenkasse
erfolgt die Refundierung eines Kostenzuschusses entsprechend des jeweiligen Leistungstarifs.
Das bedeutet, sie kommen mit einer "Verordnung für Massagen" ihres praktischen Arztes oder Facharztes zu mir.
Nach erfolgter Behandlung erhalten Sie von mir eine Rechnung und beide Unterlagen (Verordnung, Rechnung) reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein.
◊ Verschenken Sie Entspannung und Wohlbefinden.
◊ Alle Massagen & Behandlungen sind in Form von Gutscheinen erhältlich.
Freiberuflicher Heilmasseur:
Im Jahr 2003 wurden in Österreich die Durchführungsbestimmungen zum bereits 1994(!)
verabschiedeten Gesetz des Heilmasseurs erstellt und sind seit April 2003 in Kraft.
Ein neues Berufsbild entsteht: der freiberufliche Heilmasseur.
Die Ausbildung zu diesem neuen Beruf dauert mindestens 2.830 Stunden, das entspricht 4 Semester.
Als freiberufliche Heilmasseurin darf ich eigenverantwortlich am gesunden Menschen arbeiten,
aber auch selbständig, nach Überweisung durch den Arzt, am kranken Menschen.
Und PS: Massage wirkt!
IHRE
Monika Hintenaus